In der Schweiz gehört der Grenzwert von 1 % THC zu den bekanntesten Orientierungspunkten auf dem Hanfmarkt. Häufig wird er mit „Unter 1 % ist CBD legal“ zusammengefasst. Diese Aussage greift zu kurz, um den rechtlichen Rahmen korrekt zu beschreiben.
Der Grenzwert spielt insbesondere bei der Abgrenzung zu Betäubungsmitteln eine Rolle, doch die Produktkategorie bleibt entscheidend: Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimittel, Raucherzeugnisse, Rohstoffe oder andere Aufmachungen können unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen. Ein Produkt mit weniger als 1 % THC ist deshalb nicht automatisch für jede Verwendung oder Werbeaussage zugelassen.
DAS WICHTIGSTE
- Der Schweizer THC-Grenzwert ist wichtig, stellt aber keine allgemeine Erlaubnis für das Inverkehrbringen dar.
- Die Einstufung des Produkts bestimmt, welche zusätzlichen Regeln gelten.
- Therapeutische Versprechen können dazu führen, dass ein Produkt einem anderen regulatorischen Rahmen unterliegt.
- Bei GreenChill-Produkten müssen CBD- und THC-Gehalte mit der Charge und der Analyse verknüpft sein.
Warum der Grenzwert von 1 % in CBD-Diskussionen eine Rolle spielt
Betäubungsmittel und THC
Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet Cannabiszubereitungen unter anderem nach ihrem THC-Gehalt. Dieser Grenzwert erklärt, warum sich der Schweizer Markt nicht unmittelbar mit den in Ländern der Europäischen Union häufig genannten Grenzen von 0,2 oder 0,3 % vergleichen lässt.
CBD und THC sind nicht dasselbe Molekül
CBD unterliegt im Betäubungsmittelrecht nicht denselben Bestimmungen wie THC. Ein CBD-haltiges Produkt bleibt jedoch ein Handelsprodukt, das die Vorschriften seiner Kategorie einhalten muss.
Unter 1 % bedeutet nicht „alles ist erlaubt“
Lebensmittel
Die Verwendung von Cannabinoiden als Lebensmittelzutaten ist geregelt und kann unter die Vorschriften für neuartige Lebensmittel fallen. Eine unter einer anderen Kategorie verkaufte Blüte wird nicht automatisch zur Küchenzutat, nur weil ihr THC-Gehalt unter 1 % liegt.
Kosmetika
Ein CBD-Kosmetikum muss die für Kosmetik geltenden Vorschriften erfüllen, insbesondere hinsichtlich Zusammensetzung und Aufmachung. Eine therapeutische Aussage ist keine blosse Erweiterung des Kosmetikmarketings.
Arzneimittel
Wird ein Produkt zur Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit angepriesen, kann das Arzneimittelrecht relevant werden. Deshalb ist bei gesundheitsbezogenen Formulierungen besondere Vorsicht geboten.
Warum Schweizer und EU-Regeln nicht einfach übertragbar sind
Unterschiedliche Grenzwerte
Französische Webseiten nennen häufig 0,3 % THC. Diesen Wert auf einer Schweizer Website zu übernehmen, würde zu unpassenden Informationen führen. Umgekehrt lässt sich der Schweizer Grenzwert von 1 % nicht für sich allein ins Ausland übertragen.
Kategorien und nationale Regeln
Selbst innerhalb Europas können Handelsregeln und Auslegungen variieren. Für Reisen oder Verkäufe ins Ausland müssen das konkrete Land und das konkrete Produkt geprüft werden.
Die GreenChill-Regel
THC-Anteil und THC-Gehalt präzise angeben
Wir möchten den für die Charge angegebenen Anteil oder Gehalt ausweisen, ohne „<1 %“ zu einem Gesundheitsargument oder einem Nutzungsversprechen zu machen.
Offizielle Quellen
Bei rechtlichen Fragen sollten Sie den GreenChill-Ratgeber zur Legalität von CBD und die Schweizer Behörden (OFSP, OSAV, Swissmedic) einem ausländischen kommerziellen Artikel vorziehen.
Warum der Grenzwert von 1 % in der Schweiz so bekannt wurde
Eine Besonderheit des Schweizer Markts
Dieser Grenzwert hat die Entwicklung eines Markts für THC-arme Cannabisblüten ermöglicht, der sich stark von dem vieler Nachbarländer unterscheidet. Er erklärt auch, warum manche Genetiken THC-Gehalte aufweisen können, die für andere europäische Märkte zu hoch wären, dabei aber unter dem Schweizer Grenzwert bleiben.
Der angegebene Gehalt muss zur Charge gehören
Da Cannabis ein pflanzliches Produkt ist, kann der Gehalt schwanken. Deshalb ist eine chargenbezogene Analyse aussagekräftiger als eine allgemeine Aussage über eine Sorte. CBD- und THC-Gehalt müssen getrennt betrachtet werden.
Warum der Schweizer Grenzwert kein Qualitätssiegel ist
Ein THC-Gehalt unter 1 % beschreibt ein zentrales rechtliches Kriterium, nicht die Verarbeitungsqualität des Produkts. Zwei Blüten, die diesen Grenzwert einhalten, können sich in Anbau, Frische, Terpenen und Trimmung völlig unterscheiden.
Der rechtliche Rahmen beantwortet eine Frage, die Qualität der Charge eine andere. Beide Informationen müssen getrennt bleiben.
Häufige Fragen
Darf jedes CBD-Produkt unter 1 % THC legal verkauft werden?
Nein. Der Grenzwert ist für das Betäubungsmittelrecht wichtig, doch das Produkt muss auch die Regeln seiner Kategorie und Aufmachung erfüllen.
Warum ist in Frankreich oft von 0,3 % die Rede?
Die nationalen Rahmenbedingungen sind nicht identisch. Ein französischer oder europäischer Grenzwert darf nicht für sich allein auf die Schweiz angewendet werden.
Darf eine Blüte unter 1 % zum Kochen verwendet werden?
Nicht allein aufgrund dieses Werts. Die Verwendung als Lebensmittel hängt vom Status und der Kennzeichnung des Produkts sowie vom geltenden Lebensmittelrecht ab.
WEITERLESEN
Nach «THC unter 1 % in der Schweiz: Was bedeutet dieser Grenzwert wirklich?» lesen Sie den Ratgeber zur CBD-Rechtslage in der Schweiz.